Auftragsverarbeitungsvereinbarung
(AVV) / Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
Zwischen
PassArena vertreten durch
Bernd Eismann
Leutenbacher Strasse 52
91356 Kirchehrenbach – im
Folgenden „Plattformbetreiber“
und
[Veranstalter, Adresse] – im Folgenden „Veranstalter“ wird folgendes vereinbart:
Gegenstand
und Dauer
Der Plattformbetreiber stellt eine technische Plattform für den
Ticketverkauf zur Verfügung. Beide Parteien verarbeiten gemeinsam
personenbezogene Daten von Endkunden (z. B. Namen, Kontaktdaten). Diese
Vereinbarung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und ggf. längere
Aufbewahrungspflicht.
Zwecke
der Verarbeitung
– Durchführung des Ticketkaufs
– Bereitstellung von Kunden- / Teilnehmerlisten für die Einlasskontrolle
– Kommunikation / Benachrichtigungen
Aufgaben
und Pflichten
Der
Plattformbetreiber ist verantwortlich für Sicherheit der Plattform,
Zugangskontrollen etc.
Der
Veranstalter ist verantwortlich dafür, Daten nur zweckgemäß (z. B. für
Einlasskontrolle) zu nutzen und sie nicht missbräuchlich zu verwenden.
Der
Veranstalter darf die Daten nicht für unerlaubte Werbung verwenden,
sofern im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt.
Beide
Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit der Daten.
Technische
und organisatorische Maßnahmen
Beide Parteien setzen geeignete Maßnahmen um (z. B. HTTPS,
Zugriffskontrollen, Protokollierung, Verschlüsselung, Backups).
Datentransfer
/ Unterauftragsverarbeiter
Falls Dritte (z. B. Hosting-Anbieter) eingebunden sind, geschieht dies nur
nach schriftlicher Zustimmung und mit vertraglicher Regelung.
Rechte
der Betroffenen
Gemeinsam regeln die Parteien, wie Auskunft, Löschung, Berichtigungen etc.
umgesetzt werden, und wer Anfragen beantwortet.
Haftung
& Schadensersatz
Jede Partei haftet für eigenes Verschulden. Bei Verstößen gegen
personenbezogene Daten regeln die Parteien, wer im Innenverhältnis haftet
und ggf. Schadensersatzansprüche übernimmt.
Beendigung
/ Rückgabe / Löschung
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind Daten, soweit keine gesetzliche
Pflicht zur Aufbewahrung besteht, gelöscht oder an den Veranstalter
übergeben.
Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.