Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) 

Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) / Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit   Zwischen
PassArena vertreten durch
Bernd Eismann
Leutenbacher Strasse 52
91356 Kirchehrenbach – im Folgenden „Plattformbetreiber“
und
[Veranstalter, Adresse] – im Folgenden „Veranstalter“ wird folgendes vereinbart:
Gegenstand und Dauer
Der Plattformbetreiber stellt eine technische Plattform für den Ticketverkauf zur Verfügung. Beide Parteien verarbeiten gemeinsam personenbezogene Daten von Endkunden (z. B. Namen, Kontaktdaten). Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und ggf. längere Aufbewahrungspflicht.

Zwecke der Verarbeitung
– Durchführung des Ticketkaufs
– Bereitstellung von Kunden- / Teilnehmerlisten für die Einlasskontrolle
– Kommunikation / Benachrichtigungen

Aufgaben und Pflichten
Der Plattformbetreiber ist verantwortlich für Sicherheit der Plattform, Zugangskontrollen etc.
Der Veranstalter ist verantwortlich dafür, Daten nur zweckgemäß (z. B. für Einlasskontrolle) zu nutzen und sie nicht missbräuchlich zu verwenden.
Der Veranstalter darf die Daten nicht für unerlaubte Werbung verwenden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit der Daten.

Technische und organisatorische Maßnahmen
Beide Parteien setzen geeignete Maßnahmen um (z. B. HTTPS, Zugriffskontrollen, Protokollierung, Verschlüsselung, Backups).

Datentransfer / Unterauftragsverarbeiter
Falls Dritte (z. B. Hosting-Anbieter) eingebunden sind, geschieht dies nur nach schriftlicher Zustimmung und mit vertraglicher Regelung.

Rechte der Betroffenen
Gemeinsam regeln die Parteien, wie Auskunft, Löschung, Berichtigungen etc. umgesetzt werden, und wer Anfragen beantwortet.

Haftung & Schadensersatz
Jede Partei haftet für eigenes Verschulden. Bei Verstößen gegen personenbezogene Daten regeln die Parteien, wer im Innenverhältnis haftet und ggf. Schadensersatzansprüche übernimmt.

Beendigung / Rückgabe / Löschung
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht, gelöscht oder an den Veranstalter übergeben.

Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.